Konzept zur Prävention vor sexueller Gewalt an der Katholischen Schule Sankt Paulus

Verhaltenskodex/Präambel

„Die Achtung vor der personalen Würde der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen kommt in einer dem jeweiligen Alter angemessenen Kultur der geistigen Auseinandersetzung zum Ausdruck, die zu Selbständigkeit im eigenen Denken führt und Entscheidungen in Freiheit ermöglicht. Es herrscht ein offenes und angstfreies Klima, in dem die Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Meinungen als Reichtum erfahren wird... Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begegnen den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Wohlwollen. Jede Form von Diskriminierung oder Bloßstellung Einzelner wird vermieden... Das sexualpädagogische Konzept der Einrichtung orientiert sich an der Lehre der Kirche. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vermitteln im Bereich Beziehung/Sexualität klare Normen und Werte, die auf Selbstbestimmtheit, Personalität, Partnerschaftlichkeit, Ehrlichkeit und Respekt basieren... Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen Verantwortung und geben den Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern Orientierung und Sicherheit, indem sie klare Grenzen setzen... Stereotype Geschlechter- und Rollenzuweisungen werden kritisch hinterfragt und im Sinne von Vielfalt und Akzeptanz ausgeweitet“ (s. Die deutschen Bischöfe Nr. 32, S. 17ff).

Handlungsleitlinien

Die Schule verfügt über eine eindeutige und transparente Leitungsstruktur. Die Schulleitung nimmt gemeinsam mit dem Schulleitungsteam ihre Verantwortung für die Prävention von sexualisierter Gewalt im Rahmen der Auswahl und Begleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahr (vgl. ebd. 25). Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule achten beim Umgang mit den Kindern auf eine deutliche Trennung von Berufs- und Privatleben (vgl. ebd. 27).

Beschwerdesystem

Es gibt innerhalb der Schule ein verbindliches, niedrigschwelliges Beschwerdesystem (vgl. ebd. 27):

  1. In jeder Klasse und zentral (in der Eingangshalle für die Eltern) befindet sich ein Brief-/Kummerkasten. Eine regelmäßige Leerung und zügige Besprechung der Kindernöte sehen wir als entscheidend an.
  2. An allen Briefkästen befindet sich ein kindgemäßer Hinweis auf den Zweck des Briefkastens. Ein einprägsamer Spruch („Kummerkasten“ bzw. „Hier findest Du Hilfe!“) soll den Kindern das Melden ihrer Nöte erleichtern.
  3. Mit dem Aufhängen der Briefkästen findet zeitnah eine Gesprächsstunde mit der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer statt.
  4. Ansprechpartner unserer Schule werden benannt (Klassenleiter/innen, Beratungslehrer/innen und Sozialpädagogen/innen und der Schulseelsorger), zum anderen Teil werden sie durch die Schülerinnen und Schüler gewählt (Vertrauenslehrer/innen). In der Eingangshalle unserer Schule hängen die Namen und Fotos der entsprechenden Personen und wichtige Telefonnummern (Kinderschutz-Hotline, KIZ, usw.) aus.
  5. Diese Informationen sind auch auf unserer Homepage zu finden.

Das Beschwerdemanagement hängt für alle Beteiligten der Schule transparent, nachvollziehbar und öffentlich an der Elterninformationstafel aus.

In der Schule gibt es „Vereinbarungen zur Prävention von Grenzüberschreitungen und sexualisierter Gewalt“. Diese betreffen sowohl das Verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch das Verhalten der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Schule. Sie definieren darüber hinaus die Einbindung von Fachberatungsstellen sowie von Jugendamt und Polizei (vgl. ebd. 29).

Die Kinderschutzerklärung (siehe Anhang) ist Bestandteil der Präventionsordnung der Katholischen Schule St. Paulus.

Zusätzlich wird festgelegt, dass

  • Förderunterricht (oder ähnliches) nicht allein, ggf. bei offener Tür durchgeführt wird.
  • alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule für verfängliche Situationen sensibilisiert werden.
  • stets auf Transparenz der Handlungen geachtet wird.
  • wir gemeinsam gegen sexualisierte Sprache (Verbal und Gestik) und Handlungen vorgehen.

Die Regeln zur Prävention von Grenzüberschreitungen und sexualisierter Gewalt sind Teil der Schulordnung und werden allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie allen Kindern und Jugendlichen und deren Eltern schriftlich ausgehändigt. Zusätzlich werden sie in der Eingangshalle der Schule ausgehängt (vgl. ebd. 29). „Bei sexuell übergriffigem oder gewalttätigem Verhalten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gilt die Sorge zuerst den von der Gewalt Betroffenen. Sie erhalten die zur Verarbeitung der Vorfälle notwendige Unterstützung gemäß den der Schule zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Alle zu ihrem Schutz notwendigen Maßnahmen werden gegenüber den übergriffigen Personen ergriffen. Diese erfahren zudem angemessene disziplinarische Konsequenzen“ (ebd. 30).

Wahrnehmung des Schutzauftrages und Ansprechpersonen

In Verdachts- und Tatbestandsfällen von sexualisierter Gewalt ist das Fach-Team „Schutz vor sexueller Gewalt“ an der Katholischen Schule Sankt Paulus heranzuziehen, das für die Aufklärung und das Einleiten von Maßnahmen verantwortlich ist. Dieses Fach-Team besteht aus den Beratungslehrerinnen (Frau Marscheider & Frau Boguth), die Koordinatorin des Freizeitbereiches (Frau Olszewski), dem Schulsozialarbeiter (Herr Thien; Theophanu gGmbH) und dem Schulleiter (Herr Sprenger, ggf. Frau Prüfer).

Das Fach-Team orientiert sich bei der Risikoeinschätzung und dem Prozess bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an dem Handlungsleitfaden „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ für die Dienste und Einrichtungen der Caritas im Erzbistum Berlin (gem. §8a SGB VIII).

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter des Fach-Team s steht für eine vertrauliche Erstberatung und Begleitung der Melderin/ des Melders sowie für die Klärung der nächsten Schritte zur Verfügung. Gegebenenfalls nimmt das Fach-Team Kontakt zu einer externen Fachstelle auf und vermittelt die Melderin/ den Melder an diese weiter. Das Fach-Team sorgt für die Dokumentation der Fälle und übernimmt die Federführung (Handlungsleitung).

In Verdachtsfällen meldet die Schulleitung den Fall den zuständigen Stellen im Erzbischöflichen Ordinariat. Mit den Präventionsbeauftragten des Erzbistums wird das weitere Vorgehen abgestimmt.

Zur Risikoeinschätzung stehen aus den Reihen des Erzbistums Berlin der Präventionsbeauftragte, Frau Rogge, Herr Kaiser (Abt. Schulpastoral) und Frau Buter (Beratungslehrer/innen) zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es für Berlin und Brandenburg u.a. die Fachberatungsstellen „Kind im Zentrum“, „Wildwasser“, „Tauwetter“, „Berliner Jungs“. Auch ein Besuch bei der

4664-910100) zu informieren bzw. die Kinderschutzhotline (Gitschiner Str. 48, Tel.: 610061).

Die einzelnen Personen des Fach-Team s sind tagsüber während der geregelten Schulzeit persönlich oder mit Terminvereinbarung über das Sekretariat ansprechbar.

Transparenz

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen sicher, dass ihre pädagogischen Entscheidungen für die davon betroffenen Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen transparent und nachvollziehbar sind... Grenzüberschreitungen können angesprochen und ohne Angst vor emotionalen oder anderen Sanktionen geäußert werden... Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Eltern sowie insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden über ihre Rechte und Möglichkeiten aufgeklärt, wie sie sich bei subjektiv empfundenen Grenzüberschreitungen zur Wehr setzen können... In der Einrichtung werden die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen regelmäßig, z.B. beim Eintritt in die Einrichtung und einmal jährlich, über ihre Rechte informiert... Die Einrichtung vermittelt den Müttern und Vätern offensiv ihre Position zu Formen sexualisierter Gewalt sowie ihr Konzept zur Prävention. Insbesondere nennt sie den Eltern externe Anlauf- und Beratungsstellen, mit denen die Einrichtung kooperiert“ (ebd. 18-23).

Partizipation

„Die Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten werden in die Erstellung und Umsetzung des sexualpädagogischen Konzepts eingebunden. Sie werden darin bestärkt, eine weiterführende sexualpädagogische Begleitung im (familiären) Lebensumfeld sicherzustellen... Die elterlichen Mitbestimmungsgremien werden ernst genommen und nehmen in den Beratungs- und Entscheidungsstrukturen der Einrichtung einen klar definierten Platz ein“ (ebd. 21ff.).

Die Themen werden während der regelmäßig stattfindenden GEV- Vorstandsgespräche, auf (Gesamt-) Elternabenden und bei Fortbildungsveranstaltungen der Elternschaft behandelt. „Altersangemessene Formen der Beteiligung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen an Kommunikations- und Entscheidungsprozessen sind eingerichtet und werden abgesichert. Dazu gehören neben auf Dauer angelegten Formen wie den Gremien der Schülermitverwaltung (Rat der Klassensprecher) auch situative, zeitlich begrenzte Beteiligungsformen, durch die Kinder, Teambesprechungen, Konferenzen und in Gremien gehört zu werden“ (ebd. 27).

Die Kinder sollen an unserer Schule zu einem altersgerechten Selbstbewusstsein befähigt werden.

Sexualpädagogische Begleitung und Fortbildung

Die Schulleitung sorgt für die regelmäßige Teilnahme des Fach-Team s „Schutz vor sexueller Gewalt“ an Fort-/Weiterbildungen und sorgt um die Qualifizierung der verantwortlichen Personen in der Beratung und Begleitung.

„Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Eltern sowie insbesondere Kinder und Jugendliche werden in angemessener Weise über Formen sexualisierter Gewalt, Täterstrategien, institutionelle Regeln, Interventionsmöglichkeiten und Hilfen für die Betroffenen informiert... Trainingsprogramme zur Stärkung des Selbstbehauptungspotentials von Mädchen und Jungen (Selbstsicherheitstrainings, wie z.B. Brummi-Projekt, u.ä.m.) sind wirkungsvolle Ergänzungen... Entwicklungsangemessene Angebote zur sexuellen Bildung – die das Thema sexualisierte Gewalt verbindlich einschließen – sind ein zentraler Aspekt des Erziehungskonzeptes der Einrichtung und ihrer alltäglichen Praxis... Die sexualpädagogischen Angebote berücksichtigen die geschlechtsspezifischen Bedürfnisse von Mädchen und Jungen und sind in der Form konzipiert, dass sie auch Kinder und Jugendliche mit einem Migrationshintergrund sowie mit einem besonderen Förderbedarf (z.B. im Bereich Lernen oder geistige Entwicklung) erreichen... Das besondere Gefährdungspotential durch die neuen Medien wird erkannt und in der Präventionsarbeit berücksichtigt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Eltern sowie insbesondere Kinder und Jugendliche werden regelmäßig angemessen über die Entwicklungen und Gefahren in den neuen Medien durch Fortbildungen und Präventionsprogramme informiert... In unserer Schule findet eine Sensibilisierung für alltägliche Sexualisierungen und sexuelle Grenzverletzungen statt, wie sie z.B. in der Kleidungs- und Sprachkultur, in der Werbung oder in Umgangsformen zum Ausdruck kommen. Die kritische Auseinandersetzung mit alltäglichen Sexualisierungen ist Bestandteil einer Kultur der Grenzachtung und des Respekts... Die Einrichtung bietet in angemessenen Zeitabständen Veranstaltungen zum Thema sexualisierte Gewalt an, die in Zusammenarbeit mit Fachberatungseinrichtungen, die auf das Thema sexualisierte Gewalt spezialisiert sind, durchgeführt werden. Inhaltlich geht es dabei neben einer allgemeinen Information über Fakten, Hintergründe und Auswirkungen sexualisierter Gewalt auch um die Vermittlung eines Basiswissens über Prävention. Hinweise zu einem präventiven Erziehungsverhalten im Alltag sind ebenso enthalten wie Tipps zu empfehlenswerten Präventionsmaterialien für Kinder und Erwachsene. Nicht zuletzt wird ein Basiswissen über Krisenintervention, über Hilfen für betroffene Kinder und Eltern sowie über Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort vermittelt“ (ebd. 19-23).


Elterninformation

Bei sexuell übergriffigen Verhalten gilt die Sorge zuerst den Betroffenen. Sie erhalten die notwendige Unterstützung. Alle zu ihrem Schutz notwendigen Maßnahmen werden ergriffen.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden und werden durch Fortbildungen sensibilisiert für verfängliche Situationen.

Wir achten auf unserer Schule gemeinsam darauf, dass keine sexualisierte Sprache (Verbal oder Gestik) Verwendung findet.

Alle an der Schule Tätigen unterschreiben die Kinderschutzerklärung.

Es gibt in der Schule ein niedrigschwelliges, verbindliches Beschwerdesystem

  • Kummerkasten in den Klassen („Kummerkasten“ bzw. „Hier findest Du Hilfe!“) und in der Eingangshalle für die Eltern
  • Ansprechpersonen in unserer Schule sind:
  • Frau Flor (Beratungslehrerin)
  • Frau Kaufung, Herr Thien (Schulsozialarbeit der Theophanu gGmbH, Tel.: 39807158)
  • Herr Bodden (Schulseelsorger)
  • Frau Rogge (Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums Berlin, Tel. 2045483-27) und Herr Kaiser (42022081).

Das gesamte Konzept ist im Sekretariat erhältlich und als Download auf der Homepage bereitgestellt.

Das Konzept wurde

  • erstellt durch die Elternschaft, das Kollegium und die Schülervertretung der Katholischen Schule St. Paulus
  • genehmigt im Mai 2013